Beratungsgespräche (§37.3 SGB XI)

Leistungen des Pflegedienstes

Kompetente Pflegedienste unterstützen Sie bei der Beantragung der benötigten Pflegestufe. In einem persönlichen Gespräch wird der Pflegebedarf ermittelt. Anschließend kümmert sich der Pflegedienst um die notwendigen Formalitäten und Anträge. Wenn die Prüfung durch den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erfolgt, sollte der Pflegedienst vor Ort anwesend sein.

Nach Erhalt der Pflegestufe kann viertel- oder halbjährig eine Begutachtung der Pflegekassen nach § 37.3 SGB XI vom Pflegedienst durchgeführt werden.