Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Leistungen des Pflegedienstes
Bei kurzzeitiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub übernimmt ein Pflegedienst kurzfristig die Pflege Ihrer Angehörigen und kümmert sich um die schriftlich notwendigen Formalitäten und Anträge.