Leistungen eines Pflegedienstes im Überblick
Hier finden Sie Informationen darüber, welche Leistungen ein Pflegedienst in der Regel anbietet.
Grundpflege (SGB XI)
Zu den Leistungen der Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI gehören:
- Körperpflege
- Duschen, Waschen, Baden
- Mund- und Soorprophylaxe
- An- und Ausziehhilfe
- Mobilisation
- Essen vorbereiten und darreichen
- Lagern und Betten
Behandlungspflege (SGB V)
Zu den Leistungen der Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V gehören:
- Blutdruckmessung und -kontrolle
- Blutzuckermessung und -kontrolle
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Dekubitusbehandlung
- Medikamentengabe
- Verabreichung von Sondenkost
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Katheterpflege
- Stoma Versorgung
- Verabreichung von Injektionen (s.c., i.m.)
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Bei kurzzeitiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub übernimmt ein Pflegedienst kurzfristig die Pflege Ihrer Angehörigen und kümmert sich um die schriftlich notwendigen Formalitäten und Anträge.
Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
Bei erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (z.B. Demenz) betreut ein Pflegedienst Ihre Angehörigen durch ausgebildete Alterstherapeuten.
Beratungsgespräche (§ 37.3 SGB XI)
Kompetente Pflegedienste unterstützen Sie bei der Beantragung der benötigten Pflegestufe. In einem persönlichen Gespräch wird der Pflegebedarf ermittelt. Anschließend kümmert sich der Pflegedienst um die notwendigen Formalitäten und Anträge. Wenn die Prüfung durch den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erfolgt, sollte der Pflegedienst vor Ort anwesend sein.
Nach Erhalt der Pflegestufe kann viertel- oder halbjährig eine Begutachtung der Pflegekassen nach § 37.3 SGB XI vom Pflegedienst durchgeführt werden.
Seniorennachmittag / Gedächtnistraining
Ein qualifizierter Pflegedienst bietet Ihren Angehörigen neben den reinen Pflegeleistungen im Idealfall auch weitergehende sogenannte Leistungen wie "Seniorennachmittage", "Gedächtsnistraining" oder "Senioren-Cafes" an.
Diese regelmäßigen Seniorennachmittage sind speziell für demenziell erkrankte Menschen und finden in regelmäßigen Abständen statt. Hierbei werden Ihre Angehörigen, in einer kleinen Gruppe von bis zu 7 Kunden, durch speziell ausgebildete Betreuungskräfte gem. § 87b SGB XI betreut.
Je nach Interessensbereich werden hier unter anderem folgende Tätigkeiten angeboten:
- Malen und basteln
- Musik hören, musizieren, singen
- Brett- und Kartenspiele
- Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe
- Lesen und Vorlesen
- Gespräche über Alltägliches und Sorgen
- usw.
Weitere Informationen zu Seniorennachmittag / Gedächtnistraining »
Hauswirtschaftliche Hilfen
Bietet ein Pflegedienst "Hauswirtschaftliche Hilfen" an, so unterstützt er Ihre Angehörigen im Haushalt mit
- Einkaufen
- Wäschepflege
- Reinigung der Wohnung
- Besorgung von Arzneimitteln
24 Std.-Hausnotruf
Für zusätzliche Sicherheit bietet ein Pflegedienst Ihnen einen Hausnotruf an, welcher Ihnen 24 Stunden helfend zur Seite steht.
Leistungen einer teilstationären Pflegeeinrichtung
Nachfolgend finden Sie einen Überblick darüber, welche Leistungen von teilstationären Pflegeeinrichtungen in der Regel erbracht werden.
Tagespflege (§41 SGB XI)
Die Tagespflege umfasst die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen tagsüber.
Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
Die Nachtpflege umfasst die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen während der Nacht.
Leistungen einer vollstationären Pflegeeinrichtung
Nachfolgend finden Sie einen Überblick darüber, welche Leistungen vonvollstationären Pflegeeinrichtungen in der Regel erbracht werden.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Die Kurzzeitpflege umfasst die pflegerische Versorgung eines Pflegebedürftigen in einer Vollstationären Pflegeeinrichtung (Heim) für eine gewisse Zeit.